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   VGH Hessen, 26.11.2010 - 7 A 3063/09.Z   

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https://dejure.org/2010,12777
VGH Hessen, 26.11.2010 - 7 A 3063/09.Z (https://dejure.org/2010,12777)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.11.2010 - 7 A 3063/09.Z (https://dejure.org/2010,12777)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. November 2010 - 7 A 3063/09.Z (https://dejure.org/2010,12777)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Fortbildungsordnung der Architekten- und Stadtplanerkammer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkretisierung der Fortbildungsordnung der Architektenkammer und Stadtplanerkammer sowie Auferlegung einer Berufspflicht für ihre Mitgliedern durch förmliches Gesetz zur beruflichen Fortbildung gem. § 13, 17 Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkretisierung der Fortbildungsordnung der Architektenkammer und Stadtplanerkammer sowie Auferlegung einer Berufspflicht für ihre Mitgliedern durch förmliches Gesetz zur beruflichen Fortbildung gem. § 13, 17 Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fortbildungsordnung der Architektenkammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 729
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09

    Auskunftspflicht des in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2010 - 7 A 3063/09
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595).

    Gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO hat sich die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595).

  • VGH Hessen, 17.03.2010 - 7 A 1323/09

    Verpflichtung von Mitgliedern der Architekten- und Stadtplanerkammer zur

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2010 - 7 A 3063/09
    Das Berufungsgericht hält insoweit an seiner im Beschluss vom 17. März 2010 - 7 A 1323/09.Z - juris, vertretenen Rechtsauffassung fest.

    Hinzu tritt, dass die vom Kläger in der Antragsbegründung vom 21. Dezember 2009 aufgeworfenen Fragen im Kern durch den Beschluss des Berufungsgerichts vom 17. März 2010 - 7 A 1323/09.Z - a.a.O., einer Klärung zugeführt worden sind.

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2010 - 7 A 3063/09
    Lediglich einschneidende, das Gesamtbild der beruflichen Betätigung wesentlich prägende Vorschriften über die Ausübung des Berufes sind auch hier dem parlamentarischen Gesetzgeber zumindest in Grundzügen vorbehalten (sog. Wesentlichkeitstheorie; vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.05.1972 - 1 BvR 517/62 und 308/64 - BVerfGE 33, 125 ff. "Facharzt-Beschluss"; zur FAO: BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschluss vom 06.11.2000 - B 78/99 - NJW 2001, 1571).
  • BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2010 - 7 A 3063/09
    "Der Gesetzgeber ist verpflichtet, in grundlegenden normativen Bereichen, insbesondere bei der Einschränkung der Ausübung von Grundrechten, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerfG, Beschluss vom 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80 - BVerfGE 61, 260 ff.).
  • BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 78/99

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2010 - 7 A 3063/09
    Lediglich einschneidende, das Gesamtbild der beruflichen Betätigung wesentlich prägende Vorschriften über die Ausübung des Berufes sind auch hier dem parlamentarischen Gesetzgeber zumindest in Grundzügen vorbehalten (sog. Wesentlichkeitstheorie; vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.05.1972 - 1 BvR 517/62 und 308/64 - BVerfGE 33, 125 ff. "Facharzt-Beschluss"; zur FAO: BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschluss vom 06.11.2000 - B 78/99 - NJW 2001, 1571).
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